Aktuelles:
Lübecker Haushalt 2026

Haushaltsrede der AfD Fraktion Lübeck
„Sehr geehrter Herr Stadtpräsident, sehr geehrte Bürgerschaftsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, am Radio und beim Livestream,
vorab unser Dank an unseren Stadtkämmerer Herrn Uhlig und sein Team für die geleistete Arbeit.
Im vergangenen Jahr hat die Bürgerschaft einen Haushalt für das Jahr 2025 verabschiedet, der ein Defizit von über 86 Millionen Euro aufwies. Die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein musste trotz allem eingreifen und forderte die Hansestadt auf, die Investitionen dahingehend einzuschränken, dass weitere 16,4 Millionen Euro eingespart wurden.
Trotz steigender Einnahmen bei der Gewerbesteuer, was in dieser Höhe nicht zu erwarten war und künftig auch nicht zu erwarten sein wird, ist das Ergebnis der ersten zwei Quartale 2025 deutlich schlechter ausgefallen. Das Haushaltsdefizit ist bereits auf über 100 Millionen Euro gestiegen.
Was bedeutet dies für den Haushalt 2026?
Aktuell müssen wir von einem Defizit von 162 Millionen Euro ausgehen und somit vom schlechtesten Haushalt seit 1945, auch wenn heute die ein oder andere Ausgabe gekürzt oder gestrichen wird.
Unabhängig davon, hat unsere Hansestadt auch zahlreiche Pflichtaufgaben zu erfüllen.
Beginnen möchte ich mit der Thematik Infrastruktur im Bereich Bildung, einer der Kernpunkte.
Es ist die Pflicht unserer Stadt, notwendige Sanierungen und auch erforderliche Neubauten durchzuführen und die Finanzierung zu sichern. Die Voraussetzungen für Bildung müssen geschaffen werden. Bildung ist die Grundlage für eine funktionierende Wirtschaft und Demokratie, somit eine Investition in die Zukunft.
Bildung verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und ist ein elementarer Schlüssel zur Überwindung von Armut.
Trauriges Highlight war ein jüngster Bericht im NDR über die Domschule, die eine dringende Grundsanierung mit Dachausbau benötigt. Was sind das für Bedingungen, wenn es hier nur zu einer Sanierung der sicherheitsrelevanten Renovierungen kommt? Lernen braucht einen Raum, der unseren Schülerinnen und Schülern Sicherheit gibt. Einen Raum, der unsere Kinder durch Feuchtigkeit und Unfallgefahren krank macht, ist da keine Lösung.
Flickschusterei ist da nur etwas, was zunächst hilft, aber die so dringend notwendigen Grundsanierungen nicht ersetzen kann. Und jede Sanierung braucht zu viel Zeit und wird am Ende immer teurer. Geld, das wir nicht haben.
Mit der Rückkehr zu G9 ab dem Schuljahr 2026/2027 ergibt sich ein weiteres Problem des erhöhten Flächenbedarfs. Das für viel Geld erworbene ehemalige Karstadt-Gebäude wird voraussichtlich erst 2028 fertiggestellt und ist somit keine kurzfristige Hilfe. Es bleibt darüber hinaus die Frage, ob die geplanten Kosten bis zur Fertigstellung nicht exorbitant steigen werden.
Erklären Sie doch bitte den Familien in unserer Stadt, warum diese nicht Lübeck den Rücken kehren sollen, um woanders in besserer Qualität ihre Kinder beschulen zu lassen.
Wir erwarten, dass unser Bürgermeister in Kiel mehr Druck aufbaut und Finanzhilfen einfordert.
Ein weiteres Problem: Marode Brücken
Zu viele Fehler in der Vergangenheit haben dazu geführt, dass die meisten Brücken in der Altstadt marode sind. Gebaut vor über 100 Jahren, halten diese den Lasten von steigendem Autoverkehr und schweren LKW kaum noch stand.
Daher dürfen Ausgaben für Straßen, Rad- und Fußwege sowie Brücken nicht zur Diskussion stehen. Die Erhaltung und Verbesserung einer funktionierenden Infrastruktur ist essenziell für Wachstum, auch wenn weiterhin die Lübecker Bürger unter der Baustellenlast leiden. Aber wir wissen, dass die Instandsetzung zwingend notwendig ist und zu viele Jahre die ein oder andere Maßnahme aufgeschoben worden ist.
Planungen für den Neubau und Sanierungsarbeiten dauern leider viel zu lange. Am Beispiel der Marienbrücke zeigt sich, dass diese mindestens 12 Jahre dauern. Wie kann es sein, dass Lübeck es nicht schafft, Stellen für Brückenbauingenieure zu besetzen? In 12 Jahren verbessert sich der Zustand der Brücke eher nicht.
Und es ist uns natürlich auch klar, dass auch hier wieder die Finanzmittel fehlen. Aber auch hier gilt, Fehler der Vergangenheit anzugehen und nicht zu verschlimmbessern.
Angesichts der prekären Finanzlage erneuern wir unsere Forderung, den Masterplan Klimaschutz, vorerst bis zum Jahr 2035 auszusetzen und keine neuen Projekte zu starten.
Pflichtaufgaben müssen erfüllt werden. Hier erinnern wir an den kommunalen Wärmeplan, der bis zum 30.06.2026 vorgelegt werden muss. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Klimapolitik muss man sich leisten können und das können wir nicht.
Was für Möglichkeiten haben wir noch?
Auf den Prüfstand gehören sämtliche Prestigeobjekte und auch wenn das Thema Buddenbrookhaus hier bereits x-Mal debattiert und verabschiedet worden ist, so muss uns allen klar sein, dass die geplanten Ausgaben mit Sicherheit noch in die Höhe schnellen werden.
Natürlich wird es vielen Personen nicht gefallen, aber es muss die Forderung erlaubt sein, die Travemünder Woche deutlich geringer zu subventionieren.
Gleiches gilt für die anhaltenden Unterstützungen von linken Projekten und Institutionen, die zum Teil mehrfach die gleichen Themenbereiche bespielen und die dringend auf den Prüfstand gehören.
Wir stehen heute vor der Entscheidung, die weit über ein einfaches Zahlenwerk hinausgeht – sie betrifft die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Wir sehen, dass die Stadt Ausgaben plant, die ihre Einnahmen deutlich übersteigen. Die Eckdaten sprechen für sich. Ausgaben von rund 1,35 Milliarden Euro, dem gegenüber stehen Einnahmen von rund 1,19 Milliarden Euro. Dies ergibt ein Defizit von rund 162 Millionen Euro.
Das ist kein vorübergehendes Minus – es ist ein strukturelles Ungleichgewicht, das sich von Jahr zu Jahr verschärft. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein Alarmsignal. Eine Kommune darf nicht dauerhaft mehr ausgeben, als sie einnimmt. Dieser Haushalt ist nicht tragfähig.
Dem Haushalt für das Jahr 2026 stimmen wir in der aktuellen Form nicht zu!
Herzlichen Dank!“
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Lübecker Haushalt 2026 – Teil 2

Die Bundespolitik schlägt sich durch bis auf die Ebene der Kommunen. Wo sind die Milliarden aus dem Sondervermögen? Versickert ins Ausland?
Auf kommunaler Ebene kommt kein Cent an. Lübeck hat in den vergangenen Jahren schlecht gewirtschaftet. Die Katastrophe war absehbar. Selbst Bürgermeister Lindenau spricht vom schlechtesten Haushalt seit 1945.
Unsere Schulen gammeln vor sich hin, die Brücken sind marode. Und trotzdem hat man heute in der Bürgerschaft das befremdliche Gefühl, dass sich Altparteien loben und feiern. Die Lübecker Großmannssucht hat viel zu lange angehalten.
Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Genauso kann er auch nur einmal eingespart werden. Zulasten unserer Lübecker Bürger. Zulasten unserer Kinder, Jugendlichen und älteren Menschen.
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Unsere Farben sind schwarz-rot-gold, für die restliche Bürgerschaft nicht!

Artikel 22 des Grundgesetzes legt fest, „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“.
Diese Farben unserer Nationalflagge sind ein Symbol für Einheit, Freiheit und Demokratie und stehen für das Deutschland des Grundgesetzes, welches die Würde des Menschen als obersten Auftrag schützt.
Entsprechend hat unsere Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft bereits am 26. Juni 2025 beantragt, dass Dienstgebäude und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, ganzjährig mit der Nationalflagge zu beflaggen sind. (VO/2025/14326)
Diese Maßnahmen sollen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen zur Beflaggung des Bundes und der Länder erfolgen und entsprechend in den Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck aufgenommen werden.
Andere Nationalflaggen dürfen nur zu besonderen Anlässen, z.B. beim Empfang von Gästen einer Städtepartnerschaft und zusätzlich zur deutschen Nationalflagge gehisst werden.
Die Beflaggung von Dienstgebäuden und Liegenschaften in Lübeck wäre ein klares Statement für den Erhalt und die Pflege unserer nationalen Identität und würde die Bürger unserer Hansestadt zu einem respektvollen Umgang mit den Symbolen unseres Staates anregen.
Nach Überweisung in den Hauptausschuss und mehrfacher Vertagung auf Antrag der CDU-Fraktion wurde unser Antrag endlich am 23. September 2025 befasst.
Wer hier eine lebhafte Diskussion erwartet hatte und zumindest eine breite Zustimmung, der wurde eines Besseren belehrt. Der Antrag wurde ohne Debatte von allen anderen Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft abgelehnt.
Es darf die Frage erlaubt sein, was den politischen Vertretern in der Lübecker Bürgerschaft unsere Nationalfarben und das Grundgesetz wert sind.
Besonders in Zeiten politischer und gesellschaftlicher Umbrüche braucht es klare Zeichen. Unsere Nationalflagge gehört für uns dazu.

