Aktuelles:
Sowas kommt von Sowas
Die Anfrage (VO/2025/14518) eines Bürgerschaftsmitglieds im Hauptausschuss förderte es jetzt zutage.
Seit dem Jahr 2017 werden Wachdienste zum Schutz der Mitarbeiter, insbesondere in den Fachbereichen 2 (Wirtschaft und Soziales) und 3 (Umwelt, Sicherheit und Ordnung), eingesetzt.
Seither steigen die Kosten zum Schutz der Mitarbeiter der Kernverwaltung. Die Antwort beinhaltet allerdings keine Zahlen zu Wachdiensteinsätzen im Jobcenter, bei Zutrittskontrollen und Sonderkontrollen beispielsweise bei Veranstaltungen, sowie weitere Aufgaben wie Objekt- und Revierkontrollen.
Mussten im Jahr 2017 noch drei Personen eingesetzt werden zu einem durchschnittlichen Stundensatz von Netto 16,00 €, so waren es 2022 schon 15 Personen zu einem durchschnittlichen Stundensatz von 20,04 €.
2017 betrug die Jahresausgabe 50.155,93 €, die Ausgaben für das Jahr 2025 (bis einschließlich Oktober 2025) schlagen hingegen schon mit 432.140,49 € zu Buche. Hochgerechnet dürften das am Ende deutlich über 500.000 € sein.
Nun darf man mutmaßen, woran das liegt. Wir wollen uns da keinen Spekulationen hingeben, aber es ist offensichtlich, dass Sowas von Sowas kommt.
Wir werden hierzu weitere Fragen stellen und Sie entsprechend auf dem Laufenden halten.
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Pragmatismus statt Ideologie
Die Bayern machen es, die Sachsen ebenso. In Sachsen-Anhalt, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz sieht man es auch so.
Selbst in den Ministerien des Deutschen Bundestages gibt es entsprechende Dienstanweisungen. So geschehen im Bundesministerium für Bildung und Familie sowie Frauen und im Bundesforschungsministerium, für die die Ministerinnen Prien und Bär verantwortlich sind. [1]
Ja was denn?
Man hat ein Verbot der Gender-Sprache eingeführt. An Schulen und in den jeweiligen Ministerien. Ministerin Prien begründet dies damit, dass es die Aufgabe des Ministeriums sei „auch für all jene Politik zu machen, die zu oft und wieder zunehmend an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden“. Dies solle aber nicht aus dem Blickwinkel von Gender-Aktivistinnen geschehen, sondern „aus der Sache heraus für das Recht jeder einzelnen Person“. Weiter heißt es in der Hausanweisung, dass man in „Kommunikation und Umgang adressatengerecht“ vorzugehen hat. So sind beispielsweise allein Formulierungen wie beispielsweise „Lehrerinnen und Lehrer“ möglich.
Nachdem das Gender-Chaos zu immer mehr Auswüchsen an Schulen geführt hatte, hat man erkannt, dass es die vorrangige Aufgabe von Schulen ist, die deutsche Rechtschreibung zu lehren und nicht eine ideologisch geprägte und zudem grammatikalisch falsche Gender-Sprache.
Die Erlernbarkeit und Lesbarkeit von Sprache sollten grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Der Rat für die deutsche Rechtschreibung [2] sagt vollkommen zu Recht, geschlechtergerechte Texte sollen
• sachlich korrekt sein,
• verständlich und lesbar sein,
• vorlesbar sein (mit Blick auf Blinde und Sehbehinderte, die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
• Rechtssicherheit und Eindeutigkeit in öffentlicher Verwaltung und Rechtspflege gewährleisten,
• möglichst automatisiert übertragbar sein in andere Sprachen, vor allem im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen (Schweiz, Bozen-Südtirol, Ostbelgien; aber für regionale Amts- und Minderheitensprachen auch Österreich und Deutschland),
• die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen,
• das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren.
Wir respektieren die Einschätzung des Bereichs Recht der Hansestadt Lübeck, dass ein gestellter Antrag unserer Fraktion, den „Leitfaden für gendersensible Sprache bei der Hansestadt Lübeck“ in Zukunft nicht mehr als Grundlage für die interne und externe Kommunikation zu benutzen, nicht rechtens und in der Folge im Hauptausschuss abgelehnt worden ist. [3] Ein positiver Beschluss hätte widerrechtlichen Eingriff in das Organisationsrecht und die Befugnisse des Bürgermeisters dargestellt.
Wir fordern aber, dass ein Appell an den Bürgermeister gerichtet wird, sich zumindest der Debatte zu stellen. Unsere Fraktion wird sich weiter des Themas annehmen.
[1] https://www.zwd.info/prien-verbietet-gendersprache-mit-gender*stern-und-binnen-i-1.html
[2] https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/
https://www.nordschleswiger.dk/de/suedschleswig/karin-prien-verbietet-gender-sternchen-schulen
https://www.radiobrocken.de/nachrichttp://[2] https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/hten/Bundesl%C3%A4nder-gehen-gegen-Gendern-an-Schulen-vor-Strafen-f%C3%BCr-Lehrer-id1139021.html
[3] VO/2025/14720 AfD: Antrag zur Nutzung von gendergerechter Sprache durch die Stadtverwaltung Lübeck
Sollten die externen Verknüpfungen nicht mehr aktiv sein, klicken sie bitte hier: [1] [2]
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Possehl-Stiftung – Ein Segen für die Hansestadt Lübeck

Die Possehl-Stiftung mit ihrem Sitz in der Beckergrube in Lübeck fördert „alles Gute und Schöne“ in Lübeck.
In der heutigen Sitzung (Januar 2026) hat die Bürgerschaft wieder einmal zugestimmt, dass Spenden der Stiftung angenommen werden.
Im Jahr 2025 hat die Possehl-Stiftung die Stadt Lübeck mit Spenden in Höhe von mehr als 7 Mio. Euro unterstützt. Die Stiftung selbst spricht auf der Homepage davon, dass sie „das schöne Bild der Stadt und ihrer Anlagen, gemeinnützige Einrichtungen, die Jugend, Kunst und Wissenschaft, und die Menschen in sozialer Not“ fördert. Ein großer Dank hier einmal von unserer Seite!
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Possehl-Stiftung auch die nächsten 15 Jahre den Betrieb des Europäischen Hansemuseums (VO/2025/14484) als alleinige Gesellschafterin betreibt. Damit wird die Stiftung auch das millionenschwere Defizit des Museums tragen. Das Hansemuseum ist ein Magnet für Besucher Lübecks und somit ein Motor für die Lübecker Wirtschaft.
Possehl-Stiftung = Ein Segen für unsere wunderschöne Hansestadt.



