Aktuelles:

 

Erhöhung der Hundesteuer in Lübeck

In der April Sitzung der Lübecker Bürgerschaft wurde das Thema Hundesteuer befasst. Die Hansestadt beabsichtigt, die Hundesteuer anzuheben.

Im Rahmen der Sondersitzung zum Haushalt 2026 der Lübecker Bürgerschaft am 06.12.2025 ist folgende Konsolidierungsmaßnahme als Haushaltsbegleitbeschluss gefasst worden (14306-0101/25): „Die Hundesteuer wird auf 160 EUR/ Hund erhöht, für als gefährlich eingestufte Hunderassen auf 680 EUR/Hund“.

Bisher sieht die Hundesteuersatzung eine auf Antrag mögliche Befreiung für das Halten von Hunden vor, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (siehe § 6 der Satzung).  Um eine steuerliche Gleichbehandlung vergleichbarer Anspruchsberechtigter zu schaffen, wird die auf Antrag mögliche Steuerbefreiung für das Halten von Assistenzhunden mit aufgenommen.

Bei einer gleichbleibenden Anzahl an Hunden in Lübeck würde die Erhöhung eine Mehreinnahme für unsere Hansestadt von etwa 125.000 Euro bedeuten.

In der heutigen Sitzung gab es zwei Anträge zum Thema Hundesteuer.

Das Bürgerschaftsmitglied Lothar Möller, BfL, hatte einen Antrag eingebracht, dass Hunde, die aus dem Tierheim Lübeck sowie aus anerkannten Tierauffangstationen und Tötungsstationen im In- und Ausland übernommen wurden, dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden. Ein Antrag, der sofort unsere Zustimmung erhalten hatte.

Ein Antrag des sogenannten Jamaika-Bündnisses hingegen sieht abweichend eine jährliche Hundesteuer von 156 Euro je Hund und je 684 Euro für gefährlich eingestufte Hunde vor.

Weiterhin ist die Steuerbefreiung § 6, Nr. 6 insoweit zu ändern, dass Hunde, die unmittelbar vor der Anschaffung auf Dauer im Tierheim der Hansestadt Lübeck untergebracht waren, ab dem Tag der Anschaffung für die Dauer von 36 Monaten einmalig für einen Hund pro Haushalt von der Steuer befreit werden.

Der Antrag von Herrn Möller bekam leider nur 5 Ja-Stimmen, 4 Stimmen von unserer Fraktion und selbstverständlich die eigene.

Der Antrag des Jamaika-Bündnisses erhielt am Ende die Mehrheit in der Bürgerschaft.

Unsere Fraktion hat zum Thema Hundesteuer eine klare Haltung. Hunde aus dem Tierheim bzw. dem Tierschutz aufzunehmen, entlastet die Tierheime und ist ein klares Zeichen, Verantwortung zu übernehmen für Hunde, die häufig mit einer gesundheitlichen Vorgeschichte vorbelastet sind und die viel zu oft auch nicht gut behandelt worden sind in ihrem Leben. Hier auf die Hundesteuer zu verzichten, dies wäre ein Zeichen von Anerkennung gewesen für Menschen, die einen Hund aus dem Tierheim, aus dem Tierschutz insgesamt, übernehmen. Es würde mehr Menschen überzeugen, sich eines Hundes anzunehmen aus diesem Bereich und auch unsere Tierheime zu entlasten. Sie haben in Folge in der Regel ein sehr dankbares Familienmitglied mit Fell.

Schade, dass diese dauerhafte Entlastung hier und heute keine breite Zustimmung bekommen hat.

 

 

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Unmut der Angler – Neue Regeln bei Fischereiabgabe

Die Sonne steht höher, die Heringszeit geht bald los und spätestens jetzt beginnt das Anglerherz höher zu schlagen. So auch bei unserem Bürger, der sich an uns gewandt hat.

Wer schon seit Jahren einen Fischereischein sein Eigen nennen darf, der geht in den nächsten Angelladen, beispielsweise an der Lohmühle, und holt sich seinen Aufkleber für die Erlaubnis angeln zu gehen.

Ein Prozedere, das Angler seit vielen Jahren kennen. Einfach und schnell. Unter Vorlage seines Fischereischeins und der Zahlung eines Obolus erhielt man den Aufkleber, der den Nachweis erbracht hat, dass man an dem jeweiligen Standort angeln darf.

Dies ist nunmehr nicht so. Schleswig-Holstein übernimmt hier eine bundesweite Vorreiterrolle und dies gilt entsprechend auch für Lübeck.

Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg erklärte dazu: „Mit diesem Schritt übernimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle für eine moderne und effiziente Fischereiverwaltung. Damit haben wir die technische Voraussetzung für einen perspektivisch einheitlichen Fischereischein in Deutschland geschaffen, der künftig auch länderübergreifend digital überprüfbar ist. Alle Unterlagen können digital beantragt und bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden.“

Für all diejenigen, die, und das dürften gerade in der älteren Bevölkerung einige sein, auch künftig ihren Fischereischein „zum Anfassen“ haben möchten, gibt es diesen dann in einem Scheckkartenformat.

So weit so gut. Nachdem unser Lübecker Bürger seinen Unmut mit lautem Grummeln kundgetan hatte, machte er sich auf den Weg in das Behördengebäude am Mühlendamm. Glück hatte er, dass er zu den Öffnungszeiten dort aufgeschlagen ist.

Die nette Sachbearbeiterin stellte die Fischereiabgabebescheinigung aus, in ausgedruckter Form. Unser Bürger ließ sich diese direkt bis zum 31.12.2029 ausstellen und bezahlte brav die Gebühren.

Was diese nicht erwähnte, war die Tatsache, dass der Fischereischein schon jetzt digitalisiert werden kann. Unser Lübecker Bürger muss also noch einmal zur Behörde, persönlich, online mag er nicht. Und er wird es auch im Scheckkartenformat haben wollen. Ein Handy hat er, aber kein Smartphone.

Informationen rund um den Fischereischein und die Fischereiabgabe finden Sie hier:

https://www.luebeck.de/de/presse/pressemeldungen/view/142440

Hilfe bekommen Sie im Bürgerservicepunkt des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, zu folgenden Öffnungszeiten: montags und dienstags von 8:00 bis 14:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr. Mittwochs ist der Bürgerservicepunkt geschlossen. Online geht das auf der Seite www.luebeck.de.

 

 

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Bartelsholz – Opfer der Energiewende

Der Lübecker Stadtwald ist nach wie vor eines der aktuelleren Themen in Lübeck und dies nicht erst seit Umweltminister Goldschmidt am 12. März 2026 einen Termin vor Ort wahrgenommen hat.

Die Elbe-Lübeck-Leitung ist seit über einem Jahr in der Diskussion der Lübecker Bürgerschaft. Eine mögliche Nordquerung hat auch unsere Fraktion unterstützt und auf diese Lösung gehofft.

Stand jetzt wird es eine Überspannung des Bartelsholzes als „Kompromisslösung“ geben. Was als Rettung des Waldes gilt, ist allerdings ein fauler Kompromiss, dem mindestens 5 Hektar Wald (ohne Überspannung werden es wenigstens 10 Hektar sein) zum Opfer fallen werden. Senator Hinsen hatte dies bereits im November vergangenen Jahres als Kuhhandel bezeichnet. Der Netzbetreiber Tennet zeigt seine Bereitschaft, den Wald mit 85 Meter hohen Masten zu überqueren.

Die Energiewende in unserem Land zeigt einmal mehr, dass Klimaschutz vor Umweltschutz geht. Flatterstrom ersetzt sicheren Strom durch Kernenergie, auf den unsere Nachbarländer setzen mit Reaktoren neuerer Technologie. Und nicht nur dort. Überall in der Welt setzt man auf sicherere Kernenergie.

Die Abschaltung der Kernkraftwerke war unüberlegt und nicht an die Erfordernisse der Zukunft orientiert. Dem ein oder anderen Verantwortlichen dämmert dies mittlerweile. Da seien an dieser Stelle nur Frau von der Leyen und Herr Söder genannt. Zu spät.

Jetzt ist das Gejammer da und selbst die Grünen stimmen dieser Sünde am Bartelsholz zu. Verirrt im Wahn des Klimaschutzes?

5 Hektar Wald abzuholzen ist eine Katastrophe. Einen Baumbestand zu vernichten, der zum Teil 130 bis 160 Jahre alt ist. 5 Hektar Waldfläche, von denen mindestens 900 m2 dauerhaft versiegelt werden. Es werden eher mehr.

Gerade Schutzmaßnahmen für den Wald sind ein wichtiger Teil des Umweltschutzes. Der Wald ist nicht nur ein CO2 -Speicher und Produzent von Sauerstoff. Der Wald steht für Biodiversität und Schutz des Bodens. Darüber hinaus sind Wälder, die am naturnächsten genutzten Ökosysteme. Von allen Lebensräumen an Land beherbergen sie die höchste Artenvielfalt und sind ein wichtiger Lebensraum auch für geschützte und bedrohte Arten. Sie sind zugleich Wasserspeicher, Wasserfilter und tragen zu sauberem Grundwasser bei.

Eine Schneise im Wald von dem Ausmaß macht den ganzen Wald anfälliger für witterungsbedingte Einflüsse.

Zu guter Letzt sind Wälder Orte der Erholung, Bildung und ein Quell von Naturerlebnissen und für jedermann zugänglich.