Aktuelles:

 

 

Arbeitspflicht für Leistungsempfänger

Gem. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist es möglich Leistungsempfänger mit Arbeiten bei kommunalen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern zu zuweisen.

Zunächst: Arbeitspflicht heißt nicht, dass Menschen gezwungen werden, zu arbeiten. Das ist explizit vom Grundgesetz ausgeschlossen (Artikel 12). Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II §16d) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG §5) können sogenannte Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Diese sind in der Regel gemeinnützige Tätigkeiten, die nur für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen sind.

Dazu der stellvertretene Fraktionsvorsitzende Markus Stappen: „Wir begrüßen die Möglichkeit, dass Menschen, die von der Gemeinschaft leben auch wieder etwas an die Gemeinschaft zurückgeben können. Soziale Kontakte mit Muttersprachlern und die Bereitschaft einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten, sind der erste Schritt zur Integration.“

Die Bürgerschaftsfraktion der AfD in Lübeck hat dazu Fragen gestellt, ob dies bereits in Lübeck praktiziert wird und in welcher Art und Weise.

Die Hansestadt Lübeck macht davon aktuell keinen Gebrauch. Man bezieht sich auf den Erlass der Landesregierung, der erst im Dezember 2024 veröffentlicht wurde. Daher war man bisher nicht in der Lage eine „Strategie“ zu entwickeln, um den organisatorischen, rechtlichen und praktischen Anforderungen gerecht zu werden. Ebenso bindet dies zusätzliche Ressourcen in der Verwaltung. Zusätzlich verweist man darauf, dass erst einmal eine Grundsatzentscheidung getroffen werden soll, ob und in welcher Form, solche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Wieder einmal wird von Seiten der Verwaltung kein wirklicher Wille gezeigt, Maßnahmen, die zur Verbesserung des Miteinanders, des Stadtbildes und der Akzeptanz führen würden, in die Tat umzusetzen. Wir von der AfD bleiben an der Thematik dran und werden wieder berichten.

 

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AfD für einen Corona-Untersuchungsausschuss

Am 23. Februar 2025 sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Wer am kommenden Sonntag seine Stimme abgibt, sollte sich vorher darüber informieren was in den vergangenen Legislaturperioden von den Verantwortlichen auf den Weg gebracht worden ist.

Ein Teil davon ist die Corona-Politik.Während die Hansestadt Lübeck in einer Pressemitteilung vom 06.02.2025 bekannt gibt, dass das Gesundheitsamt wieder Sammeltermine anbietet und mit den Aussagen der STIKO Ängste schürt, hat die AfD eine deutliche Haltung.

Markus Stappen, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD in der Lübecker Bürgerschaft: „Die Wirksamkeit von Corona-Impfungen muss nach dem Wissen aus den vergangenen Jahren deutlich infrage gestellt werden. Dazu alle Maßnahmen rund um die Covid-19-Grippe. Es ist Zeit für die Aufarbeitung! Im Landtag in Brandenburg gelang es bereits der AfD, einen entsprechenden Untersuchungsausschuss zu beantragen. Mit einem Viertel der Mandate kann die AfD im Bundestag ebenfalls einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik auf den Weg bringen.

Eine Civey-Umfrage aus dem Jahr 2023 ergab, dass etwa Zweidrittel der Befragten eine Aufarbeitung der zurückliegenden Corona-Politik fordern. Und hier geht es nicht allein um die Impfung, sondern um alle Maßnahmen, angefangen von den Grundrechtseinschränken bis zu den Maßnahmen in Schulen und Kitas.

In der Vergangenheit hat die AfD-Bundestagsfraktion bereits versucht, einen Corona-Untersuchungsausschuss auf den Weg zu bringen, der durch Ablehnung aller anderen Parteien verhindert wurde. Dies lässt sich korrigieren mit einer starken AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.“

Gehen Sie am Sonntag wählen und treffen sie die richtige Entscheidung!

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Kinder malen Protestschilder – Nein zu Indoktrination!

Am 06.02.2025 schrieb HL-Live folgende Mitteilung:
„Am Samstag, 08. Februar 2025, haben Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren im Rahmen der Workshop-Reihe „Meet Art for Kids“ die Gelegenheit, unter Anleitung ihr eigenes, künstlerisch ansprechendes Protestschild zu gestalten. Die Teilnahme für Kinder und Jugendliche beträgt 4,00 Euro.

Der Workshop startet um 15:00 Uhr in der Kunsthalle St. Annen mit einem kindgerechten Rundgang durch die aktuelle Sonderausstellung „Extra Time“ von Heather Phillipson, in der Massenversammlungen und Proteste als Zeichen unserer Zeit ebenfalls Thema sind. Danach dürfen die Kids selbst kreativ werden…..“

Die Bürgerschaftsfraktion der AfD lehnt dies entschieden ab. Kulturpolitischer Sprecher Oliver Marten sagt dazu:

„Talente von Kindern sollen gefördert werden. Sei es in den Naturwissenschaften, Sport oder auch in der Kunst. Das was wir aber hier sehen, ist nicht im Entferntesten eine Förderung, sondern eine Indoktrinierung von jungen Menschen, die in den meisten Fällen gar nicht wissen, was sie hier tun.

Nach Umfragen wissen aktuell ca. 25% der Wahlberechtigten noch nicht, welcher Partei sie Ihre Stimme geben sollen. Wie sollen dann Kinder, die sich nicht mit Politik beschäftigen, dies können? Erschwerend hinzukommt, dass für diese Aktion auch noch eine Teilnahmegebühr verlangt wird.

Diese Aktion lässt wieder einmal an die dunkelsten Abschnitte deutscher Geschichte erinnern, wo Kinder für politische Zwecke missbraucht wurden. Ein Walter Ulbricht oder Erich Honecker hätten ihre Freude daran. Willkommen in der DDR 2.0!“