Aktuelles:
Lübeck erhöht die Parkgebühren – teilweise über 100%
Wieder einmal werden in kurzer Zeit Steuern bzw. Gebühren in der Hansestadt Lübeck erhöht. Zuletzt war es die Grundsteuer B (wir haben dazu berichtet), zum 1. Juni 2025 ist es die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren. Die letzte Verordnung für das Parken ist aus dem Jahr 2008. Das Gebühren im Laufe der Zeit angepasst werden müssen, liegt grundsätzlich in der Natur der Sache. Die aktuelle Neugestaltung ist jedoch eine signifikante Erhöhung – teilweise über 100%. Dazu die Pressestelle der Hansestadt Lübeck: „…Die Neufassung ersetzt die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2008 und verfolgt vor allem die Förderung einer effizienteren Parkraumnutzung und eine stärkere Lenkungswirkung zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel… Die Anpassung der Parkgebühren dient der Entlastung des Straßenverkehrs und ist verhältnismäßig – ein von der Bürgerschaft möglicherweise geforderter Verzicht auf die Maßnahme wäre mit den straßenverkehrsrechtlichen Zielen nicht vereinbar…. Ziel der neuen Gebührenstruktur ist es, den Parkverkehr durch ein abgestimmtes, modernes Gebührenmodell besser zu lenken und so die Verkehrssituation nachhaltig zu verbessern…. Außerdem wird das kostenfreie Parken für Elektrofahrzeuge zunächst bis Ende 2026 verlängert.“
Eine moderate Erhöhung ist hier nicht zu erkennen. Die „Autogegner“ werden dies befürworten. Diese verweisen auf den öffentlichen Nahverkehr bzw. das Fahrrad. Das mag im Einzelfall eine Alternative sein, jedoch nicht für die meisten Menschen, im Besonderen nicht in der Winterzeit. Somit wird die Lübecker Innenstadt weiter unattraktiv für die eigenen Bürger, die nicht im Zentrum leben, ebenso für die Menschen aus dem nahen Umland. Für Einkäufe wird man vermehrt auf den CITTI-Park, Lübeck oder das LUV Center ausweichen. Dort sind Geschäfte und Restaurants sowie Kosmetiksalons, Reinigungen und andere Dienstleister zu finden. Das Parken ist kostenlos.
Die AfD-Fraktion Lübeck lehnt die Erhöhung ab, da diese aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig ist, sondern ideologiegetrieben und langfristig in einer gesamtheitlichen wirtschaftlichen Betrachtung der Stadt keinen Mehrgewinn einbringt. Kleine Geschäfte / Unternehmen, die den individuellen Charme einer Stadt ausmachen, werden abwandern bzw. schließen. Das „Sterben“ der Innenstadt wird weiter forciert.
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Wohnen in Lübeck wird teurer. Eine Ursache: die Grundsteuer
In den letzten Tagen haben die Besitzer von Wohneigentum in Lübeck die neuen Bescheide für die Grundsteuer B erhalten. Für den ein oder anderen gab es ein böses Erwachen. Dabei wurde vor Inkrafttreten der Reform zu Jahresbeginn noch beteuert, das Steueraufkommen werde nicht steigen.
Die Grundsteuerbelastung in Deutschland hat sich für die meisten Immobilieneigentümer seit dem 1. Januar 2025 drastisch erhöht. Mit dem Inkrafttreten der Steuerreform zum Jahreswechsel stieg die Abgabe in 79 Prozent der Fälle oder blieb beinahe konstant, wie aus einer Erhebung des Eigentümerverbands „Haus & Grund“ hervorgeht. Lediglich bei 21 Prozent der für die Studie ausgewerteten Grundsteuerbescheide sank die Steuerlast der Eigentümer. Jetzt kann man natürlich der Meinung sein, und so wird es auch durch linke Gruppen dargestellt, dass Eigentümer „reiche Menschen“ sind. Dem ist häufig nicht so. Viele Menschen haben sich in der Vergangenheit den Wunsch nach einem Wohneigentum durch harte Arbeit und Entbehrungen erfüllt. Im Gegensatz zu anderen, die es bevorzugten die „soziale Hängematte“ in diesem Land auszunutzen. Unabhängig davon, wird eine Erhöhung der Grundsteuer auch auf Mieter umgelegt, also betrifft dies dann doch „Jedermann“.
In der Fläche erhöhten viele Gemeinden den sogenannten Hebesatz, also den Faktor, mit dem die Kommunen die Grundsteuermessbeträge des Finanzamts multiplizieren, um die tatsächliche Steuerlast festzulegen. In mehr als zwei Dritteln der Fälle wurde der Hebesatz von 2024 auf 2025 demnach angehoben. Gesenkt wurde er nur in 21 Prozent der Fälle, unverändert blieb er bei neun Prozent. Die Hebesatzentwicklung wirkt als zusätzlicher Belastungstreiber und ermöglicht dem Staat gleichzeitig höhere Einnahmen.
So wurde auch in der Hansestadt Lübeck über den Hebesatz diskutiert und durch die Bürgerschaft (Sitzung: 28.11.2024) abgestimmt. Zur Diskussion stand eine Erhöhung von 500% auf 575%. Lediglich die AfD Fraktion und der Vertreter der „Bürger für Lübeck“ lehnten eine Erhöhung des Hebesatzes ab und beantragen eine Reduzierung auf 345% (Vorlage – VO/2024/13750), um die Bürger zu entlasten. Alle anderen Parteien stimmten gegen den Antrag. Auch die Parteien, die sich selber als sozial und gerecht bezeichnen und die Forderung aufstellen, Wohnraum wieder bezahlbar zu machen. Hier war wieder einmal klar zu sehen, wer wirkliches Interesse an den Nöten und Sorgen der Bürger hat und bestrebt ist, die Lebensumstände für selbige zu verbessern.
Info: Berechnung der Grundsteuer B:
1. Einheitswert: Der Einheitswert ist der Wert, der für die Berechnung der Grundsteuer verwendet wird. Er wird auf Basis des Bodenwerts und des Gebäudewerts ermittelt.
1b. Bodenwert: Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstücks. Er wird in der Regel auf Basis der Bodenrichtwerte ermittelt, die von den Gemeinden festgelegt werden.
1c. Gebäudewert: Der Gebäudewert ist der Wert des Gebäudes, das auf dem Grundstück steht.
2. Steuermesszahl
3. Hebesatz der Gemeinde
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Arbeitspflicht für Leistungsempfänger
Gem. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist es möglich Leistungsempfänger mit Arbeiten bei kommunalen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern zu zuweisen.
Zunächst: Arbeitspflicht heißt nicht, dass Menschen gezwungen werden, zu arbeiten. Das ist explizit vom Grundgesetz ausgeschlossen (Artikel 12). Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II §16d) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG §5) können sogenannte Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Diese sind in der Regel gemeinnützige Tätigkeiten, die nur für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen sind.
Dazu der stellvertretene Fraktionsvorsitzende Markus Stappen: „Wir begrüßen die Möglichkeit, dass Menschen, die von der Gemeinschaft leben auch wieder etwas an die Gemeinschaft zurückgeben können. Soziale Kontakte mit Muttersprachlern und die Bereitschaft einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten, sind der erste Schritt zur Integration.“
Die Bürgerschaftsfraktion der AfD in Lübeck hat dazu Fragen gestellt, ob dies bereits in Lübeck praktiziert wird und in welcher Art und Weise.
Die Hansestadt Lübeck macht davon aktuell keinen Gebrauch. Man bezieht sich auf den Erlass der Landesregierung, der erst im Dezember 2024 veröffentlicht wurde. Daher war man bisher nicht in der Lage eine „Strategie“ zu entwickeln, um den organisatorischen, rechtlichen und praktischen Anforderungen gerecht zu werden. Ebenso bindet dies zusätzliche Ressourcen in der Verwaltung. Zusätzlich verweist man darauf, dass erst einmal eine Grundsatzentscheidung getroffen werden soll, ob und in welcher Form, solche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Wieder einmal wird von Seiten der Verwaltung kein wirklicher Wille gezeigt, Maßnahmen, die zur Verbesserung des Miteinanders, des Stadtbildes und der Akzeptanz führen würden, in die Tat umzusetzen. Wir von der AfD bleiben an der Thematik dran und werden wieder berichten.