Unsere Farben sind schwarz-rot-gold, für die restliche Bürgerschaft nicht!
Artikel 22 des Grundgesetzes legt fest, „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“. Diese Farben unserer Nationalflagge sind ein Symbol für Einheit, Freiheit und Demokratie und stehen für das Deutschland des Grundgesetzes, welches die Würde des Menschen als obersten Auftrag schützt. Entsprechend hat unsere Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft bereits am 26. Juni 2025 beantragt, dass Dienstgebäude und …
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