Arbeitspflicht für Leistungsempfänger
Gem. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist es möglich Leistungsempfänger mit Arbeiten bei kommunalen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern zu zuweisen. Zunächst: Arbeitspflicht heißt nicht, dass Menschen gezwungen werden, zu arbeiten. Das ist explizit vom Grundgesetz ausgeschlossen (Artikel 12). Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch …