Wohnen in Lübeck wird teurer. Eine Ursache: die Grundsteuer

In den letzten Tagen haben die Besitzer von Wohneigentum in Lübeck die neuen Bescheide für die Grundsteuer B erhalten. Für den ein oder anderen gab es ein böses Erwachen. Dabei wurde vor Inkrafttreten der Reform zu Jahresbeginn noch beteuert, das Steueraufkommen werde nicht steigen.

Die Grundsteuerbelastung in Deutschland hat sich für die meisten Immobilieneigentümer seit dem 1. Januar 2025 drastisch erhöht. Mit dem Inkrafttreten der Steuerreform zum Jahreswechsel stieg die Abgabe in 79 Prozent der Fälle oder blieb beinahe konstant, wie aus einer Erhebung des Eigentümerverbands „Haus & Grund“ hervorgeht. Lediglich bei 21 Prozent der für die Studie ausgewerteten Grundsteuerbescheide sank die Steuerlast der Eigentümer. Jetzt kann man natürlich der Meinung sein, und so wird es auch durch linke Gruppen dargestellt, dass Eigentümer „reiche Menschen“ sind. Dem ist häufig nicht so. Viele Menschen haben sich in der Vergangenheit den Wunsch nach einem Wohneigentum durch harte Arbeit und Entbehrungen erfüllt. Im Gegensatz zu anderen, die es bevorzugten die „soziale Hängematte“ in diesem Land auszunutzen. Unabhängig davon, wird eine Erhöhung der Grundsteuer auch auf Mieter umgelegt, also betrifft dies dann doch „Jedermann“.

In der Fläche erhöhten viele Gemeinden den sogenannten Hebesatz, also den Faktor, mit dem die Kommunen die Grundsteuermessbeträge des Finanzamts multiplizieren, um die tatsächliche Steuerlast festzulegen. In mehr als zwei Dritteln der Fälle wurde der Hebesatz von 2024 auf 2025 demnach angehoben. Gesenkt wurde er nur in 21 Prozent der Fälle, unverändert blieb er bei neun Prozent. Die Hebesatzentwicklung wirkt als zusätzlicher Belastungstreiber und ermöglicht dem Staat gleichzeitig höhere Einnahmen.

So wurde auch in der Hansestadt Lübeck über den Hebesatz diskutiert und durch die Bürgerschaft (Sitzung: 28.11.2024) abgestimmt. Zur Diskussion stand eine Erhöhung von 500% auf 575%. Lediglich die AfD Fraktion und der Vertreter der „Bürger für Lübeck“ lehnten eine Erhöhung des Hebesatzes ab und beantragen eine Reduzierung auf 345% (Vorlage – VO/2024/13750), um die Bürger zu entlasten. Alle anderen Parteien stimmten gegen den Antrag. Auch die Parteien, die sich selber als sozial und gerecht bezeichnen und die Forderung aufstellen, Wohnraum wieder bezahlbar zu machen. Hier war wieder einmal klar zu sehen, wer wirkliches Interesse an den Nöten und Sorgen der Bürger hat und bestrebt ist, die Lebensumstände für selbige zu verbessern.

 

Info: Berechnung der Grundsteuer B:
1. Einheitswert: Der Einheitswert ist der Wert, der für die Berechnung der Grundsteuer verwendet wird. Er wird auf Basis des Bodenwerts und des Gebäudewerts ermittelt.
1b. Bodenwert: Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstücks. Er wird in der Regel auf Basis der Bodenrichtwerte ermittelt, die von den Gemeinden festgelegt werden.
1c. Gebäudewert: Der Gebäudewert ist der Wert des Gebäudes, das auf dem Grundstück steht.
2. Steuermesszahl
3. Hebesatz der Gemeinde