Der aktuelle Bundeskanzler Friedrich Merz hat vor kurzem gesagt, dass der Sozialstaat in dieser Form nicht mehr finanzierbar sei. Auch in zahlreichen Medien wurde darüber vielfältig berichtet. Ein Blick in die Vergangenheit schafft Klarheit, wie es im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen zu dieser Misere kommen konnte.
2004 hatten die Krankenkassen in Deutschland einen Überschuss von 4 Milliarden € erwirtschaftet. Trotzdem wurde 2005 beschlossen, die Krankenkassenleistungen für Brillen drastisch zu kürzen (die Zuschüsse für Brillen sind heute für die Versicherten nicht kostendeckend). Des Weiteren wurde der Zuschuss für Zahnersatz stark reduziert. Zuvor wurden bis zu 100 % der Kosten übernommen.
Was führte dazu? Im Besonderen bei einem Überschuss in Milliardenhöhe.
Am 1. Januar 2005 wurde das sogenannte „Hartz IV Gesetz“ unter einer rot/grün geführten Bundesregierung in Kraft gesetzt, heute als Bürgergeld bekannt. Hierfür wurde extra das Sozialgesetzbuch (SGB) II eingeführt. In § 46 des SGB II ist festgelegt, dass der Bund für sämtliche Kosten der sogenannten Grundsicherung Hartz IV aufkommt; also durch Steuern finanziert. Die damalige Regierung beschloss jedoch, nur eine Pauschale von 114 € pro Leistungsempfänger an die Krankenkassen abzuführen. Heute, 20 Jahre später, liegt der Zuschuss bei 133 € inklusive Pflegeversicherung pro Empfänger.
Der sogenannte Mindestbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen liegt heute bei ca. 255 € (inkl. Pflegeversicherung) bis zur maximalen Obergrenze von ca. 1.170 € pro Person und Monat. Die durchschnittlichen Kosten pro versicherte Person belaufen sich auf ca. 341 € pro Monat.
Da stellt sich die Frage: „Wer zahlt die Differenz?“
Antwort: Die ca. 28 Millionen gesetzlichen Beitragszahler!
Alle Bundregierungen der letzten 20 Jahre, verstoßen vorsätzlich gegen ihre Gesetzgebung gemäß § 46 SGB II.
Die Differenz zwischen der vom Bund bezahlten Pauschale von 133 € und den tatsächlichen Kosten von ca. 341 €, beträgt ca. 208 €. Bei aktuell ca. 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger beträgt die Summe ca. 1,1 Milliarden € im Monat. Im Jahr folglich ca. 13 Milliarden €.
Am 20.07.2025 bringt die Gesundheitsministerin Nina Warken in einem Interview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk zur Lösung der Geldprobleme der gesetzlichen Krankenkassen die Bürgergeldempfänger ins Spiel. Gemäß § 46 SGB II muss der Bund sie übernehmen.
Am 14.07.2025 auf dem Portal „Welt“ äußert sich der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse Dr. Jens Baas zu dem Thema: „Unsere Versicherten und ihre Arbeitgeber müssen jedes Jahr alleine schon 10 Milliarden € für die Versicherung von Bürgergeldempfängern aufbringen. Eine Aufgabe die unzweifelhaft von Steuern finanziert gehört.“
Am 30.07.2025 wird der Chef der Techniker Krankenkasse noch einmal deutlicher zu dem Thema: „Am heutigen Mittwoch berät das Bundeskabinett über den Haushalt 2026. Der Haushaltsentwurf sieht ein Darlehen von 2,3 Milliarden Euro an die gesetzliche Krankenversicherung und ein Darlehen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro an die Soziale Pflegeversicherung vor…. Das Finanzproblem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird immer größer, weil die Ausgaben stark steigen. Dabei liegen die Vorschläge für eine kurzfristige finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Tisch. Dazu gehören die Anhebung des Herstellerrabatts, den pharmazeutische Unternehmen auf Arzneimittel zahlen, und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel. Außerdem muss der Staat endlich seiner finanziellen Verantwortung nachkommen und kostendeckende Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld zahlen. Der Staat schuldet den gesetzlichen Krankenkassen hier jährlich rund zehn Milliarden Euro.“
Dem gesetzlichen Gesundheitssystem wurden in den letzten 20 Jahren ca. 200 Milliarden € entzogen. Wie dreist oder ahnungslos muss man sein, für die verursachte Misere, Darlehen anzubieten.
Da Probleme in der Regel nicht nur eine Ursache haben, sollte auch hier die Frage gestellt werden, welche weiteren Faktoren maßgeblich für den aktuellen Zustand sind.
Die Zahl der Bürgergeldempfänger ist seit 2005 massiv gestiegen. Ein nicht unerheblicher Faktor war und ist die unkontrollierte Einwanderung von Menschen aus anderen Ländern. Ein Blick in die Statistik macht deutlich, ein erheblicher Teil der Bürgergeldempfänger stammt nicht aus Deutschland. Genauer gesagt, besitzen etwa 47 Prozent der Leistungsbezieher (2,6 Millionen, Stand 2024) keinen deutschen Pass. Ende 2024 setzte sich die Verteilung der größten Gruppen ausländischer Bürgergeldempfänger wie folgt zusammen: Ukrainer: 705.932, Syrer: 512.161, Afghanen: 200.578, Türken: 192.077. Auch im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe zeigt sich eine deutliche „Überrepräsentation‟ ausländischer Personen. Während nur 5,3 Prozent der deutschen Staatsangehörigen Bürgergeld beziehen, liegt die Quote bei Ukrainern in Deutschland bei 65,6 Prozent. 55,1 Prozent der Syrer, 47,1 Prozent der Afghanen und 41,7 Prozent der Iraker beziehen Bürgergeld.
Da die Regierung immer noch nicht der Verpflichtung nachkommt, die Lücken zu schließen, zeichnet sich für die arbeitende Bevölkerung, eine frustrierende Entwicklung ab. Die Beitragssätze werden steigen, wie bereits mehrfach in den vergangenen Jahren, und damit einher wird das Konsumverhalten der Menschen weiter sinken. Positive Signale für eine bereits massiv angeschlagene Wirtschaft sind nicht in Sicht.
Eine positive Veränderung wird mittelfristig nur mit der Alternative für Deutschland (AfD) erfolgen.