
Die Bayern machen es, die Sachsen ebenso. In Sachsen-Anhalt, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz sieht man es auch so.
Selbst in den Ministerien des Deutschen Bundestages gibt es entsprechende Dienstanweisungen. So geschehen im Bundesministerium für Bildung und Familie sowie Frauen und im Bundesforschungsministerium, für die die Ministerinnen Prien und Bär verantwortlich sind. [1]
Ja was denn?
Man hat ein Verbot der Gender-Sprache eingeführt. An Schulen und in den jeweiligen Ministerien. Ministerin Prien begründet dies damit, dass es die Aufgabe des Ministeriums sei „auch für all jene Politik zu machen, die zu oft und wieder zunehmend an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden“. Dies solle aber nicht aus dem Blickwinkel von Gender-Aktivistinnen geschehen, sondern „aus der Sache heraus für das Recht jeder einzelnen Person“. Weiter heißt es in der Hausanweisung, dass man in „Kommunikation und Umgang adressatengerecht“ vorzugehen hat. So sind beispielsweise allein Formulierungen wie beispielsweise „Lehrerinnen und Lehrer“ möglich.
Nachdem das Gender-Chaos zu immer mehr Auswüchsen an Schulen geführt hatte, hat man erkannt, dass es die vorrangige Aufgabe von Schulen ist, die deutsche Rechtschreibung zu lehren und nicht eine ideologisch geprägte und zudem grammatikalisch falsche Gender-Sprache.
Die Erlernbarkeit und Lesbarkeit von Sprache sollten grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Der Rat für die deutsche Rechtschreibung [2] sagt vollkommen zu Recht, geschlechtergerechte Texte sollen
• sachlich korrekt sein,
• verständlich und lesbar sein,
• vorlesbar sein (mit Blick auf Blinde und Sehbehinderte, die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
• Rechtssicherheit und Eindeutigkeit in öffentlicher Verwaltung und Rechtspflege gewährleisten,
• möglichst automatisiert übertragbar sein in andere Sprachen, vor allem im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen (Schweiz, Bozen-Südtirol, Ostbelgien; aber für regionale Amts- und Minderheitensprachen auch Österreich und Deutschland),
• die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen,
• das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren.
Wir respektieren die Einschätzung des Bereichs Recht der Hansestadt Lübeck, dass ein gestellter Antrag unserer Fraktion, den „Leitfaden für gendersensible Sprache bei der Hansestadt Lübeck“ in Zukunft nicht mehr als Grundlage für die interne und externe Kommunikation zu benutzen, nicht rechtens und in der Folge im Hauptausschuss abgelehnt worden ist. [3] Ein positiver Beschluss hätte widerrechtlichen Eingriff in das Organisationsrecht und die Befugnisse des Bürgermeisters dargestellt.
Wir fordern aber, dass ein Appell an den Bürgermeister gerichtet wird, sich zumindest der Debatte zu stellen. Unsere Fraktion wird sich weiter des Themas annehmen.
[1] https://www.zwd.info/prien-verbietet-gendersprache-mit-gender*stern-und-binnen-i-1.html
[2] https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/
https://www.nordschleswiger.dk/de/suedschleswig/karin-prien-verbietet-gender-sternchen-schulen
https://www.radiobrocken.de/nachrichttp://[2] https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/hten/Bundesl%C3%A4nder-gehen-gegen-Gendern-an-Schulen-vor-Strafen-f%C3%BCr-Lehrer-id1139021.html
[3] VO/2025/14720 AfD: Antrag zur Nutzung von gendergerechter Sprache durch die Stadtverwaltung Lübeck
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