Erhöhung der Hundesteuer in Lübeck

In der April Sitzung der Lübecker Bürgerschaft wurde das Thema Hundesteuer befasst. Die Hansestadt beabsichtigt, die Hundesteuer anzuheben.

Im Rahmen der Sondersitzung zum Haushalt 2026 der Lübecker Bürgerschaft am 06.12.2025 ist folgende Konsolidierungsmaßnahme als Haushaltsbegleitbeschluss gefasst worden (14306-0101/25): „Die Hundesteuer wird auf 160 EUR/ Hund erhöht, für als gefährlich eingestufte Hunderassen auf 680 EUR/Hund“.

Bisher sieht die Hundesteuersatzung eine auf Antrag mögliche Befreiung für das Halten von Hunden vor, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (siehe § 6 der Satzung).  Um eine steuerliche Gleichbehandlung vergleichbarer Anspruchsberechtigter zu schaffen, wird die auf Antrag mögliche Steuerbefreiung für das Halten von Assistenzhunden mit aufgenommen.

Bei einer gleichbleibenden Anzahl an Hunden in Lübeck würde die Erhöhung eine Mehreinnahme für unsere Hansestadt von etwa 125.000 Euro bedeuten.

In der heutigen Sitzung gab es zwei Anträge zum Thema Hundesteuer.

Das Bürgerschaftsmitglied Lothar Möller, BfL, hatte einen Antrag eingebracht, dass Hunde, die aus dem Tierheim Lübeck sowie aus anerkannten Tierauffangstationen und Tötungsstationen im In- und Ausland übernommen wurden, dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden. Ein Antrag, der sofort unsere Zustimmung erhalten hatte.

Ein Antrag des sogenannten Jamaika-Bündnisses hingegen sieht abweichend eine jährliche Hundesteuer von 156 Euro je Hund und je 684 Euro für gefährlich eingestufte Hunde vor.

Weiterhin ist die Steuerbefreiung § 6, Nr. 6 insoweit zu ändern, dass Hunde, die unmittelbar vor der Anschaffung auf Dauer im Tierheim der Hansestadt Lübeck untergebracht waren, ab dem Tag der Anschaffung für die Dauer von 36 Monaten einmalig für einen Hund pro Haushalt von der Steuer befreit werden.

Der Antrag von Herrn Möller bekam leider nur 5 Ja-Stimmen, 4 Stimmen von unserer Fraktion und selbstverständlich die eigene.

Der Antrag des Jamaika-Bündnisses erhielt am Ende die Mehrheit in der Bürgerschaft.

Unsere Fraktion hat zum Thema Hundesteuer eine klare Haltung. Hunde aus dem Tierheim bzw. dem Tierschutz aufzunehmen, entlastet die Tierheime und ist ein klares Zeichen, Verantwortung zu übernehmen für Hunde, die häufig mit einer gesundheitlichen Vorgeschichte vorbelastet sind und die viel zu oft auch nicht gut behandelt worden sind in ihrem Leben. Hier auf die Hundesteuer zu verzichten, dies wäre ein Zeichen von Anerkennung gewesen für Menschen, die einen Hund aus dem Tierheim, aus dem Tierschutz insgesamt, übernehmen. Es würde mehr Menschen überzeugen, sich eines Hundes anzunehmen aus diesem Bereich und auch unsere Tierheime zu entlasten. Sie haben in Folge in der Regel ein sehr dankbares Familienmitglied mit Fell.

Schade, dass diese dauerhafte Entlastung hier und heute keine breite Zustimmung bekommen hat.