Unsere Farben sind schwarz-rot-gold, für die restliche Bürgerschaft nicht!

Artikel 22 des Grundgesetzes legt fest, „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“.

Diese Farben unserer Nationalflagge sind ein Symbol für Einheit, Freiheit und Demokratie und stehen für das Deutschland des Grundgesetzes, welches die Würde des Menschen als obersten Auftrag schützt.

Entsprechend hat unsere Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft bereits am 26. Juni 2025 beantragt, dass Dienstgebäude und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, ganzjährig mit der Nationalflagge zu beflaggen sind. (VO/2025/14326)

Diese Maßnahmen sollen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen zur Beflaggung des Bundes und der Länder erfolgen und entsprechend in den Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck aufgenommen werden.

Andere Nationalflaggen dürfen nur zu besonderen Anlässen, z.B. beim Empfang von Gästen einer Städtepartnerschaft und zusätzlich zur deutschen Nationalflagge gehisst werden.

Die Beflaggung von Dienstgebäuden und Liegenschaften in Lübeck wäre ein klares Statement für den Erhalt und die Pflege unserer nationalen Identität und würde die Bürger unserer Hansestadt zu einem respektvollen Umgang mit den Symbolen unseres Staates anregen.

Nach Überweisung in den Hauptausschuss und mehrfacher Vertagung auf Antrag der CDU-Fraktion wurde unser Antrag endlich am 23. September 2025 befasst.

Wer hier eine lebhafte Diskussion erwartet hatte und zumindest eine breite Zustimmung, der wurde eines Besseren belehrt. Der Antrag wurde ohne Debatte von allen anderen Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft abgelehnt.

Es darf die Frage erlaubt sein, was den politischen Vertretern in der Lübecker Bürgerschaft unsere Nationalfarben und das Grundgesetz wert sind.

Besonders in Zeiten politischer und gesellschaftlicher Umbrüche braucht es klare Zeichen. Unsere Nationalflagge gehört für uns dazu.